Frage 148 von 195
Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Reicht für den Erwerb der Jahresjagdschein?
Antworten:
Nein, ich benötige eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Erwerbserlaubnis für eine Pistole.
Ja, als Jagdscheininhaber benötige ich keine vorherige Erlaubnis.
Der Jahresjagdschein reicht, wenn die Pistole eine Mündungsenergie E0 größer 200 Joule besitzt.