Frage 148 von 195

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Reicht für den Erwerb der Jahresjagdschein?

Antworten:

Richtig

Nein, ich benötige eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Erwerbserlaubnis für eine Pistole.

Falsch

Ja, als Jagdscheininhaber benötige ich keine vorherige Erlaubnis.

Falsch

Der Jahresjagdschein reicht, wenn die Pistole eine Mündungsenergie E0 größer 200 Joule besitzt.