Frage 72 von 195
Hasen schälen im Winter einige junge Obstbäume. Ist der Jagdpächter zum Ersatz dieses Wildschadens verpflichtet?
Antworten:
Ja, aber nur bei Kernobst, nicht bei Steinobst.
Ja, aber nur wenn die Bäume eingezäunt sind.
Nein, Hasen gehören nicht zu den Wildarten, für die Wildschaden bezahlt werden muss.