Frage 72 von 195

Hasen schälen im Winter einige junge Obstbäume. Ist der Jagdpächter zum Ersatz dieses Wildschadens verpflichtet?

Antworten:

Falsch

Ja, aber nur bei Kernobst, nicht bei Steinobst.

Falsch

Ja, aber nur wenn die Bäume eingezäunt sind.

Richtig

Nein, Hasen gehören nicht zu den Wildarten, für die Wildschaden bezahlt werden muss.