Frage 71 von 195

Sind durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Schäden an jeglichen Grundflächen zu ersetzen?

Antworten:

Richtig

Nein! Wildschäden an Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, werden nicht erstattet.

Falsch

Ausnahmslos alle durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Wildschäden sind zu ersetzen.

Falsch

Nur auf Feldern und in Wäldern bis zu einer Größe von 100 Hektar.