Frage 73 von 195
Wer übt im Wildschadensverfahren die Funktion eines Sachverständigen aus?
Antworten:
Der Bürgermeister der Gemeinde
Der Jagdausübungsberechtigte
Der Wildschadensschätzer
Der Bürgermeister der Gemeinde
Der Jagdausübungsberechtigte
Der Wildschadensschätzer