Frage 92 von 195
Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?
Antworten:
bei der Gemeindeverwaltung
bei der Unteren Jagdbehörde
Eine Anzeige ist nicht erforderlich.
bei der Gemeindeverwaltung
bei der Unteren Jagdbehörde
Eine Anzeige ist nicht erforderlich.