Frage 91 von 195
Wer vertritt die landeseigenen Flächen in der Jagdgenossenschaft?
Antworten:
Das zuständige Ministerium.
Die Untere Forstbehörde.
Der Landesimmobilienfonds.
Das zuständige Ministerium.
Die Untere Forstbehörde.
Der Landesimmobilienfonds.