Frage 93 von 195
Wer nimmt die Eintragung der dem Jagdscheininhaber zur Verfügung stehenden Jagdflächen in den Jagdschein vor?
Antworten:
wenn Wohnsitz und Jagdbezirk in verschiedenen Bundesländern liegen, grundsätzlich die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Jagdbezirk liegt.
die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Jagdbezirk liegt.
die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Wohnsitz des Jagdscheininhabers liegt.