Frage 93 von 195

Wer nimmt die Eintragung der dem Jagdscheininhaber zur Verfügung stehenden Jagdflächen in den Jagdschein vor?

Antworten:

Falsch

wenn Wohnsitz und Jagdbezirk in verschiedenen Bundesländern liegen, grundsätzlich die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Jagdbezirk liegt.

Falsch

die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Jagdbezirk liegt.

Richtig

die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Wohnsitz des Jagdscheininhabers liegt.