Frage 5 von 285

Wann unterliegt erlegtes Haarwild der amtlichen Fleischuntersuchung?

Antworten:

Richtig

Wenn gesundheitlich bedenkliche Merkmale festgestellt werden bzw. wenn es an einen Wildbe- oder -verarbeitungsbetrieb abgegeben wird.

Falsch

Wenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll.

Falsch

Wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt.