Frage 5 von 285
Wann unterliegt erlegtes Haarwild der amtlichen Fleischuntersuchung?
Antworten:
Wenn gesundheitlich bedenkliche Merkmale festgestellt werden bzw. wenn es an einen Wildbe- oder -verarbeitungsbetrieb abgegeben wird.
Wenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll.
Wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt.