Frage 126 von 257

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 30. Oktober in seinem Revier einen Rehbock. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Antworten:

Falsch

Die Handlung war rechtlich zulässig

Richtig

Die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen

Falsch

Die Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen