Frage 126 von 257
Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 30. Oktober in seinem Revier einen Rehbock. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Antworten:
Die Handlung war rechtlich zulässig
Die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
Die Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen