Frage 127 von 257

Welchen der nachgenannten Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?

Antworten:

Richtig

Waffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden

Falsch

Die Waffe darf nur im Futteral mitgeführt werden

Falsch

Erlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden

Richtig

Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden

Falsch

Eine Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen