Frage 125 von 257
Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 01. August in seinem Revier einen Steinbock. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Antworten:
Die Handlung war rechtlich zulässig
Die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
Die Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen