Frage 125 von 257

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 01. August in seinem Revier einen Steinbock. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Antworten:

Falsch

Die Handlung war rechtlich zulässig

Falsch

Die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen

Richtig

Die Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen