Frage 169 von 257

Der Führer eines Kraftfahrzeugs hat ein Stück Schalenwild angefahren und offensichtlich schwer verletzt. Er ist nach dem Bayerischen Jagdgesetz verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bei welchen der nachgenannten Stellen hat der Autofahrer (wahlweise) dies anzuzeigen?

Antworten:

Falsch

Straßenbauamt

Falsch

Gemeindeverwaltung

Richtig

Nächst erreichbare Polizeidienststelle

Falsch

Untere Jagdbehörde

Falsch

Jagdvorsteher

Richtig

Revierinhaber