Frage 170 von 257
Wer darf sich in einem Gemeinschaftsjagdrevier Abwurfstangen aneignen?
Antworten:
Jede Person
Der Jagdausübungsberechtigte
Der Eigentümer eines unbefriedeten Waldgrundstücks, auf dem die Stange gefunden wird
Jede Person
Der Jagdausübungsberechtigte
Der Eigentümer eines unbefriedeten Waldgrundstücks, auf dem die Stange gefunden wird