Frage 168 von 257

Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?

Antworten:

Falsch

Der Straßenbauverwaltung

Falsch

Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier die Polizeistation sich befindet, bei der das Reh abgegeben wurde

Richtig

Dem Revierinhaber, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde

Falsch

Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat