Frage 97 von 257
Als Inhaber eines Gemeinschaftsjagdreviers haben Sie den Abschussplan für Rehwild bis auf eine Rehgeiß erfüllt. Am 20. Dezember beobachten Sie in Ihrem Revier einen abgekommenen, älteren Rehbock, dessen rechter Vorderlauf schlenkert. Zu welcher der nachgenannten Handlungsweisen sind Sie berechtigt und verpflichtet?
Antworten:
Sie erlegen den Rehbock und verbuchen den Abschuss auf der Streckenliste als Geißenabschuss
Sie beantragen zunächst bei der unteren Ja gdbehörde eine Abschusserlaubnis und versuchen dann, den Rehbock zu erlegen
Sie erlegen den Rehbock und teilen dies un verzüglich der unteren Jagdbehörde mit