Frage 98 von 257
Sie schießen am 14. Oktober einen Rehbock durch hohen Vorderlaufschuss krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 20. Oktober haben Sie den Bock wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?
Antworten:
Sie erlegen den Bock unverzüglich und teilen dies der unteren Jagdbehörde umgehend mit
Sie beantragen bei der unteren Jagdbehörd e den Abschuss des Bockes in der Schonzeit