Frage 98 von 257

Sie schießen am 14. Oktober einen Rehbock durch hohen Vorderlaufschuss krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 20. Oktober haben Sie den Bock wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?

Antworten:

Richtig

Sie erlegen den Bock unverzüglich und teilen dies der unteren Jagdbehörde umgehend mit

Falsch

Sie beantragen bei der unteren Jagdbehörd e den Abschuss des Bockes in der Schonzeit