Frage 96 von 257
Wann kann die Untere Jagdbehörde Einblick in die Streckenliste verlangen?
Antworten:
Ausschließlich zum Ende eines Jagdjahres
Zum Ende einer Pachtperiode
Jederzeit
Ausschließlich zum Ende eines Jagdjahres
Zum Ende einer Pachtperiode
Jederzeit