Frage 177 von 250

Wildschaden durch Rehwild an einem Tannenvorbau im Wald muss spätestens angemeldet werden

Antworten:

Falsch

unverzüglich nach Kenntnisnahme des Schadens.

Falsch

jeweils bis zum 1.5. oder 31.10.

Falsch

innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme.

Richtig

jährlich bis zum 15.5.