Frage 177 von 250
Wildschaden durch Rehwild an einem Tannenvorbau im Wald muss spätestens angemeldet werden
Antworten:
unverzüglich nach Kenntnisnahme des Schadens.
jeweils bis zum 1.5. oder 31.10.
innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme.
jährlich bis zum 15.5.