Frage 178 von 250

Um den Anspruch auf Schadensersatz nicht zu verlieren, muss Wildschaden durch Schwarzwild an Kartoffeln spätestens angemeldet werden

Antworten:

Falsch

nach Kenntnis des Schadens bis zum 1. Oktober.

Falsch

sofort nach Kenntnisnahme des Schadens

Richtig

innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadens.

Falsch

bis zu vier Wochen nach Kenntnisnahme des Schadens.