Frage 176 von 250

Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?

Antworten:

Falsch

Bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde.

Falsch

Bei dem örtlich zuständigen Forstrevierleiter

Richtig

Bei der zuständigen Gemeinde.

Falsch

Bei der zuständigen Jagdgenossenschaft.