Frage 20 von 250

Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?

Antworten:

Richtig

Dem Revierinhaber, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde.

Falsch

Dem Landratsamt, um es ordnungsgemäß zu beseitigen.

Falsch

Dem Straßenbaulastträger.

Falsch

Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier sich die Gemeindeverwaltung befindet, bei der das Reh abgegeben wurde.

Falsch

Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat.