Frage 19 von 250

Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat ein Stück Schalenwild angefahren und offensichtlich schwer verletzt. Er ist nach dem JWMG verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bei welchen Stellen kann der Autofahrer dies anzeigen?

Antworten:

Richtig

Bei dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten.

Falsch

Bei der Versicherung.

Falsch

Bei dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft.

Richtig

Bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle.

Richtig

Bei der Gemeindebehörde innerhalb deren Gemarkung die Straße liegt.