Frage 21 von 250
Welche in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundenen Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte NICHT in Besitz nehmen, um sie z.B. präparieren zu lassen?
Antworten:
Baummarder
Dachs
Fuchs
Siebenschläfer
Eichelhäher
Baummarder
Dachs
Fuchs
Siebenschläfer
Eichelhäher