Frage 21 von 250

Welche in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundenen Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte NICHT in Besitz nehmen, um sie z.B. präparieren zu lassen?

Antworten:

Falsch

Baummarder

Falsch

Dachs

Falsch

Fuchs

Richtig

Siebenschläfer

Richtig

Eichelhäher