Frage 22 von 250

Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Jagdbezirksgrenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will nach dem Versorgen das Wild mitnehmen. Darf er das?

Antworten:

Falsch

Nein, weil es in Sichtweite niedergegangen ist.

Falsch

Nein, weil dies durch die gesetzliche Wildfolge so geregelt ist.

Falsch

Nein, auch wenn er sofort am nächsten Tag den Revierinhaber des betroffenen Jagdreviers verständigt.

Richtig

Ja, er muss es aber unverzüglich dem Reviernachbarn abliefern.