Frage 61 von 250

Sie gelangen zu Ihrem Jagdbezirk nur über einen Jägernotweg. Welche Aussagen treffen zu?

Antworten:

Richtig

Die Schusswaffe muss ungeladen sein

Falsch

Sie dürfen Ihre unterladene Waffe mit sich führen.

Richtig

Die Schusswaffe muss sich im Überzug befinden oder mit verbundenem Schloss oder zerlegt mitgeführt werden.