Frage 61 von 250
Sie gelangen zu Ihrem Jagdbezirk nur über einen Jägernotweg. Welche Aussagen treffen zu?
Antworten:
Die Schusswaffe muss ungeladen sein
Sie dürfen Ihre unterladene Waffe mit sich führen.
Die Schusswaffe muss sich im Überzug befinden oder mit verbundenem Schloss oder zerlegt mitgeführt werden.