Frage 60 von 250

Als Jungjäger erhalten Sie eine Jagderlaubnis. Der Jagdpächter beauftragt Sie im Winter mit der Kirrung des Rehwildes. Der zuständige Revierförster kontrolliert Sie dabei beim Befahren eines für den allgemeinen Verkehr gesperrten Waldwegs. Wie weisen Sie Ihre Fahrberechtigung nach?

Antworten:

Falsch

Durch Ihren Jagdschein und die Waffenbesitzkarte.

Richtig

Durch Ihren Jagderlaubnisschein.

Falsch

Durch Ihren Führerschein und den Fahrzeugschein.

Falsch

Durch Ihren Jagdschein und den Personalausweis.