Frage 209 von 250

Nach dem Waldgesetz Baden-Württemberg darf jedermann den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Wie hat sich jeder Waldbesucher zu verhalten?

Antworten:

Richtig

Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden.

Falsch

Das Verhalten im Wald ist jedem einzelnen überlassen. Es gibt keine speziellen Vorschriften.

Richtig

Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird.

Falsch

Das Recht auf Erholung um Wald ist ein absolutes Recht. Die anderen haben sich meinen Interessen anzupassen.

Richtig

Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.