Frage 208 von 250

In Ihrem Revier befindet sich eine Waldwiese mit einer Grillstelle die häufig genutzt wird. Welche Rechte haben Sie als Jagdausübungberechtigter?

Antworten:

Falsch

Bei der Waldwiese mit Grillstelle handelt es sich um einen befriedeten Bezirk.

Richtig

Ich kann die Besucher der Grillstelle auf mein jagdliches Vorhaben hinweisen.

Falsch

Ich sperre die Grillstelle ohne behördliche Genehmigung für die Zeit der Jagdausübung durch Schilder.

Falsch

Ich kann die Besucher der Grillstelle auf mein jagdliches Vorhaben hinweisen und darf unabhängig davon, ob die Besucher die Grillstelle verlassen, jagen.