Frage 83 von 250

Ihr Hausnachbar bittet Sie als zuständigen Jagdpächter, auf seiner Dachbühne einen Steinmarder zu fangen.

Antworten:

Falsch

Sie benötigen dafür einen Sachkundenachweis.

Richtig

Sie dürfen nur tätig werden, wenn für das Grundstück eine behördliche Fanggenehmigung vorliegt.

Falsch

Sie können das ohne weiteres tun.

Falsch

Sie müssen einen lebend gefangenen Marder anderorts wieder freilassen.