Frage 82 von 250

Ein Wohnhausbesitzer ohne Jagdschein will in seinem in Baden-Württemberg gelegenen, eingefriedeten Hausgarten Wildkaninchen fangen, die seine Gemüsebeete schädigen.

Antworten:

Falsch

Er kann das jederzeit tun.

Falsch

Er muss gefangene Kaninchen beim Jagdpächter abliefern.

Richtig

Er darf nur mit Sachkundenachweis und Fanggenehmigung tätig werden.

Falsch

Er muss lediglich die Zahl der gefangenen Kaninchen der Jagdbehörde jährlich melden.