Frage 84 von 250
Für den Lebendfang sind folgende Fallen zulässig:
Antworten:
Kasten- und Röhrenfallen der Typpen A und B nach DVO JWMG
Wieselwippbrettfalle
Jungfuchsfallen aus Drahtgitter
Tellereisen
Kasten- und Röhrenfallen der Typpen A und B nach DVO JWMG
Wieselwippbrettfalle
Jungfuchsfallen aus Drahtgitter
Tellereisen