Frage 81 von 250

Was ist bei der Verwendung von zugelassenen und registrierten Lebendfangfallen im Jagdbezirk zu beachten?

Antworten:

Falsch

Lebendfangfallen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.

Richtig

Lebendfangfallen (ohne elektronischen Fangmelder) müssen mindestens 2 mal täglich kontrolliert werden.

Richtig

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere vermieden werden

Richtig

Fallen müssen vor ihrer Verwendung auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Falsch

Nicht-Jagdscheininhaber können mit einem Fallensachkundenachweis im Jagdbezirk mit Lebendfangfallen jagen.