Frage 23 von 250

Sie finden im Winter einen verhungerten Waldkauz. Dürfen Sie ihn sich aneignen?

Antworten:

Falsch

Ja, aber nur wenn er im eigenen Revier gefunden wurde.

Falsch

Ja, aber nur wenn ich ihn anschl. für eigene Zwecke präparieren lasse.

Richtig

Nein, da der Waldkauz laut Naturschutzgesetz besonders geschützt ist und daher Besitzverbot gilt.

Falsch

Ja, da der Waldkauz dem Jagdrecht unterliegt und ich ihn mir als Jagdscheininhaber daher aneignen darf.