Frage 18 von 250
Ein Fahrer, der in Baden-Württemberg ein Stück Wild anfährt, ist nach dem JWMG verpflichtet, dies dem Jagdausübungsberechtigten, der Gemeindebehörde oder der Polizei zu melden. Dies gilt für
Antworten:
Frischlinge
Füchse
Rehwild
Feldhasen