Frage 18 von 250

Ein Fahrer, der in Baden-Württemberg ein Stück Wild anfährt, ist nach dem JWMG verpflichtet, dies dem Jagdausübungsberechtigten, der Gemeindebehörde oder der Polizei zu melden. Dies gilt für

Antworten:

Richtig

Frischlinge

Falsch

Füchse

Richtig

Rehwild

Falsch

Feldhasen