Frage 180 von 250

Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd")?

Antworten:

Falsch

Ja, ab einem Alter von 12 Jahren.

Falsch

Ja, aber nur mit Erlaubnis des Jagdleiters.

Falsch

Ja, ab einem Alter von 15 Jahren.

Richtig

Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.