Frage 179 von 250

In der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" werden Angaben über Nachsuchen gemacht. Welche Aussage ist zutreffend?

Antworten:

Richtig

Der Jagdausübungsberechtigte ist an die Weisungen des Hundeführers, der Jagdleiter ist, gebunden.

Falsch

Der Hundeführer ist an die Weisungen des Jagdausübungsberechtigten, der Jagdleiter ist, gebunden.

Falsch

Für die Nachsuche muss ein Jagdleiter bestimmt werden.

Falsch

Da es sich nicht um eine Gesellschaftsjagd handelt, ist ein Jagdleiter nicht notwendig.