Frage 51 von 250
Welche Aussage stimmt?
Antworten:
Der Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.
Die Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.
Die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr
Der Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.