Frage 51 von 250

Welche Aussage stimmt?

Antworten:

Falsch

Der Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.

Falsch

Die Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.

Richtig

Die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr

Falsch

Der Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.