Frage 50 von 250

Wer eine Kurzwaffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen welcher Frist der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen?

Antworten:

Falsch

Innerhalb einer Woche.

Richtig

Innerhalb von zwei Wochen.

Falsch

Innerhalb eines Monats.

Falsch

Innerhalb von sechs Monaten.