Frage 52 von 250

Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Spezial) erwerben. Was muss er tun?

Antworten:

Falsch

Er muss zuerst eine spezielle Prüfung zur Führung von Kurzwaffen ablegen.

Richtig

Er muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

Falsch

Er muss innerhalb von drei Monaten nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

Richtig

Er muss innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.