Frage 41 von 250

Was versteht man waffenrechtlich unter "Erwerb von Waffen"?

Antworten:

Falsch

Die Einräumung der tatsächlichen Gewalt.

Falsch

Den Waffenkauf.

Falsch

Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt.

Richtig

Die Erlangung der tatsächlichen Gewalt.