Frage 41 von 250
Was versteht man waffenrechtlich unter "Erwerb von Waffen"?
Antworten:
Die Einräumung der tatsächlichen Gewalt.
Den Waffenkauf.
Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt.
Die Erlangung der tatsächlichen Gewalt.
Die Einräumung der tatsächlichen Gewalt.
Den Waffenkauf.
Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt.
Die Erlangung der tatsächlichen Gewalt.