Frage 42 von 250

Mit einem gültigen Jagdschein ist der Jäger berechtigt

Antworten:

Falsch

eine beliebige Zahl an Kurzwaffen zu erwerben.

Richtig

eine beliebige Anzahl von Langwaffen zu erwerben.

Falsch

vollautomatische Waffen zu erwerben.

Falsch

verbotene Gegenstände zu erwerben.