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Baden-wurttemberg
Fachgebiet-2-waffentechnik-waffenrecht-und-fuhren-von-jagdwaffen
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Fachgebiet 2 - Waffentechnik, Waffenrecht und Führen von Jagdwaffen
Frage 40 von 250
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf folgende Gegenstände ohne weitere Erlaubnis erwerben:
Antworten:
Richtig
Eine Flinte
Falsch
Eine Pistole
Richtig
Einen Drilling
Falsch
Treibladungspulver
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