Frage 53 von 250

Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?

Antworten:

Falsch

Nichts, der Erwerber meldet die Waffe ja bei der zuständigen Behörde an.

Falsch

Nur die zugehörige WBK an die Behörde schicken.

Richtig

Innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen WBK machen.