Frage 54 von 250
Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine neu erworbene Langwaffe in die WBK eintragen lassen?
Antworten:
Unverzüglich
Innerhalb von vier Wochen.
Innerhalb von zwei Wochen.
Innerhalb einer Woche.
Innerhalb von drei Monaten.
Unverzüglich
Innerhalb von vier Wochen.
Innerhalb von zwei Wochen.
Innerhalb einer Woche.
Innerhalb von drei Monaten.