Frage 54 von 250

Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine neu erworbene Langwaffe in die WBK eintragen lassen?

Antworten:

Falsch

Unverzüglich

Falsch

Innerhalb von vier Wochen.

Richtig

Innerhalb von zwei Wochen.

Falsch

Innerhalb einer Woche.

Falsch

Innerhalb von drei Monaten.