Frage 39 von 250

Was muss ein Jäger mit gültigem Jagdschein tun, wenn er einen neuen Repetierer erworben hat?

Antworten:

Falsch

Er muss diesen innerhalb einer Woche in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen.

Richtig

Er muss diesen innerhalb zwei Wochen in die WBK eintragen lassen.

Falsch

Er muss diesen innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde zwecks Eintragung in die WBK melden.

Falsch

Die Eintragung in die WBK muss innerhalb eines halben Jahres erfolgen.