Wildschäden und Ihre Verhütung
Definition Wildschaden
Wildschaden bezeichnet Schäden, die durch Wildtiere an landwirtschaftlichen Kulturen, Wäldern oder anderen wirtschaftlich genutzten Flächen verursacht werden. Diese Schäden können erheblich sein und wirtschaftliche Verluste für die betroffenen Eigentümer nach sich ziehen. Wildschäden werden grundsätzlich in Feldwildschäden und Waldwildschäden unterteilt.
Feldwildschäden

Feldwildschäden entstehen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und betreffen hauptsächlich Feldfrüchte wie Getreide, Mais, Kartoffeln, Rüben und andere Kulturen. Diese Schäden können durch das Fressen, Trampeln oder Wühlen der Wildtiere entstehen. Zu den häufigsten Verursachern von Feldwildschäden zählen Wildschweine, Rehe, Hirsche und Hasen.
Verhütung von Feldwildschäden
- Schutzmaßnahmen: Elektrische Zäune, Wildzäune oder andere mechanische Barrieren können eingesetzt werden, um Wildtiere fernzuhalten.
- Vergrämungsmittel: Akustische oder optische Abschreckungsmittel können verwendet werden, um Wildtiere von den Feldern abzuschrecken.
- Bejagung: Durch die gezielte Bejagung bestimmter Wildtierpopulationen kann die Zahl der Tiere reduziert werden, die potenziell Schäden anrichten könnten.
- Kulturschutz: Der Anbau von weniger attraktiven Pflanzen für Wildtiere oder die Anlage von Ablenkungsfütterungen kann dazu beitragen, Schäden an wertvollen Kulturen zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlagen für Feldwildschäden
- Bundesjagdgesetz (BJagdG): Regelt die Verantwortlichkeiten und Maßnahmen zur Verhütung und Regulierung von Wildschäden. Nach § 29 BJagdG sind Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden zu ergreifen.
- Landesjagdgesetze: Ergänzen die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes und können spezifische Regelungen und Verpflichtungen für die einzelnen Bundesländer enthalten.
Waldwildschäden

Waldwildschäden treten in forstwirtschaftlich genutzten Flächen auf und betreffen hauptsächlich junge Bäume und Forstkulturen. Schäden entstehen durch das Schälen, Fegen, Verbiss oder Wühlen der Wildtiere. Besonders gefährdet sind junge Bäume, deren Rinde geschält oder deren Triebe verbissen werden, was zu Wachstumsstörungen oder zum Absterben der Pflanzen führen kann. Zu den Hauptverursachern gehören Hirsche, Rehe und Wildschweine.
Verhütung von Waldwildschäden
- Einzelschutzmaßnahmen: Schutzvorrichtungen wie Verbissschutzgitter oder Einzelschutzmanschetten können junge Bäume vor Verbiss und Schälen schützen.
- Zaunanlagen: Größere Flächen können durch Wildzäune oder Elektrozaunanlagen geschützt werden.
- Regulierung des Wildbestandes: Durch angepasste Abschusspläne und gezielte Bejagung können die Wildbestände so reguliert werden, dass die Schäden im Wald minimiert werden.
- Waldbauliche Maßnahmen: Mischwälder sind weniger anfällig für Wildschäden als Monokulturen. Durch eine vielfältige Waldstruktur kann das Risiko von Wildschäden reduziert werden.
Gesetzliche Grundlagen für Waldwildschäden
- Bundesjagdgesetz (BJagdG): Enthält Bestimmungen zur Verhütung und Regulierung von Wildschäden im Wald. § 29 BJagdG verpflichtet Jagdausübungsberechtigte zur Schadensverhütung.
- Landesjagdgesetze: Ergänzen und konkretisieren die Regelungen des Bundesjagdgesetzes für die einzelnen Bundesländer.
- Forstgesetze der Länder: Enthalten spezifische Regelungen und Maßnahmen zum Schutz des Waldes vor Wildschäden.
Zusammenfassung
Wildschäden umfassen Schäden, die Wildtiere an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen verursachen. Maßnahmen zur Verhütung dieser Schäden umfassen mechanische Barrieren, Vergrämungsmittel, angepasste Bejagung und gezielte Schutzmaßnahmen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Verhütung und Regulierung von Wildschäden sind im Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen verankert.
Lagerschaden

- Nicht jeder Schaden ist Wildschaden!
- Hier z. B. Lagergetreide durch Wind oder Regen
Feldschaden durch Gänse

- Wildschäden werden durch alle Wildarten verursacht.
- Gesetzlich ersatzpflichtig sind nur Wildschäden von Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan.
Totalschaden im Mais

Totalschaden durch Schwarzwild in einem Maisfeld
Schaden nach der Aussaat

Totalschaden durch Schwarzwild nach der Aussaat
- Schäden nach der Aussaat können oft durch Neueinsaat kompensiert werden.
- Die Kosten trägt der Ersatzpflichtige.
Wildschaden im Raps
Bereits ab der Rapsblüte bietet Raps für Schwarzwild bis zur Ernte einen Einstand
Grünlandschäden

Grünlandschäden durch Schwarzwild auf der Suche nach tierischem Eiweiß.
Anmeldung von Wildschäden
- Wildschäden im Feld sind binnen einer Woche nach Kenntnisnahme bei der Gemeinde anzumelden.
- Felder sind somit regelmäßig auf Schäden zu kontrollieren.
Besonders gefährdete Lagen

Besonders an Wiesen im Wald treten häufig Wildschäden auf. Deckung und Nahrung sind hier sehr nahe beieinander.
Wildschadensverhütung

- Effektiv: Elektrozaun
- Litzenhöhen: 20–40–80 cm
Ein Elektrozaun ist sehr pflegeaufwändig
- Elektrozaun mit Ableitungen.
- Die Funktion ist so nicht gewährleistet.
- Frei von Bewuchs und Ableitungen
Die wirksamste Schadensverhütung:
- Schwerpunktbejagung im Feld, an und in den Schadflächen.
Krähenfüße
- Krähenfüße können ein Mittel sein, um im Feld Schussschneisen zu schaffen.
- In Absprache kann der Landwirt sie anlegen und beispielsweise mit Klee bestellen.
- Hierdurch wird die Bejagung erleichtert.
- Optisch/geruchlich und akustisch
- Ineffektiv und nur kurzweilig
Wildschadensaufnahme im Getreide
- Ersatzpflichtige Schäden werden aufgenommen, vermessen und ihr Ertrag berechnet.
- Im Wildschadensverfahren wird der exakte Wert ermittelt.
- Eine Abrechnung erfolgt erst zum Zeitpunkt der Ernte.
Wildschäden im Wald
Winterschäle: Deutlich die Zahnspuren sichtbar, kleinflächig (rechts)
Sommerschäle: Großflächige Abrisse der Rindenstreifen
- Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild verursachen Schälschäden
- Meldung von Wald- und Wildschäden zum 01.05./01.10.
- Fegeschäden durch das Verfegen und Fegen aller Cerviden

Verbiss- und Fegeschutz

- Drahthose
- Kunststoffhülle
- Schälschutz
- Terminaltriebschutz
- Mulchplatte





