Frage 24 von 40

Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?

Antworten:

Falsch

Bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde

Falsch

bei der Obersten Jagdbehörde

Richtig

bei der zuständigen Gemeinde

Falsch

bei der zuständigen Jagdgenossenschaft

Falsch

bei der Jagdhaftpflichtversicherung