Frage 24 von 40
Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?
Antworten:
Bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde
bei der Obersten Jagdbehörde
bei der zuständigen Gemeinde
bei der zuständigen Jagdgenossenschaft
bei der Jagdhaftpflichtversicherung