Frage 25 von 40

Bei welcher der nachgenannten Anpflanzungen haftet der Jagdausübungsberechtigte nur dann, wenn der Grundeigentümer oder Pächter die üblichen Schutzvorrichtungen erstellt und wilddicht erhalten hat?

Antworten:

Falsch

Maisacker

Falsch

Kartoffelacker

Falsch

Forstkultur mit Hauptbaumarten

Richtig

Baumschule

Falsch

Weizenacker