Frage 37 von 40

Welche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsaufgabe gehört nicht zu den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes zur nachhaltigen Sicherung der Natur und Landschaft?

Antworten:

Falsch

die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten

Falsch

die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu sichern

Falsch

die Pflanzen- und Tierwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume zu schützen

Falsch

die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft zu erhalten

Richtig

einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten