Frage 38 von 40

Auf welchen Flächen ist das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung gemäß § 11 des Saarländischen Naturschutzgesetzes zeitlich eingeschränkt?

Antworten:

Falsch

Waldflächen

Falsch

Wasserflächen

Richtig

landwirtschaftlichen Flächen

Falsch

Brachflächen

Falsch

Flächen der Hochmoore