Frage 38 von 40
Auf welchen Flächen ist das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung gemäß § 11 des Saarländischen Naturschutzgesetzes zeitlich eingeschränkt?
Antworten:
Waldflächen
Wasserflächen
landwirtschaftlichen Flächen
Brachflächen
Flächen der Hochmoore